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Rechtsgebiete
Detektive agieren in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten, dazu zählen zum Beispiel das Vertragsrecht, das Wettbewerbsrecht, das Arbeitsrecht, das Patentrecht, das Mietrecht und das Erbrecht.

Da in vielen Fällen, ob jetzt im Arbeits-, Vertrags-, Schuld-, Patent-, Wettbewerbs-, Sozial-, Urheber-, Miet- oder Erbrecht kann ein Anwalt nicht die ganze Beweislage alleine herbeiführen. Hier sind jene auf weitere Unterstützung angewiesen.



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Da kommen die Detekteien ins Spiel. Sie können in keinem Fall, einen Anwalt ersetzen, doch ein Zusammenspiel beider Parteien kann die Beweislage festigen, welche vor Gericht von entscheidender Bedeutung ist.


Arbeitsrecht

Erbrecht

Mietrecht

Patentrecht

Vertragsrecht

Wettbewerbsrecht

Das Strafrecht ist den Behörden vorbehalten, Detektive ermitteln in diesem Rechtsgebiet nicht. Jedoch im Falle eines Diebstahls, kommt auch noch das Arbeitsrecht hinzu und dann kann ein Detektiv hinzugezogen werden.

Es ist nicht selten der Fall, dass die Beweislage unklar, zweifelhaft oder nicht belastend genug ist, um einen Sachverhalt zu erörtern. In solch einem Fall werden oftmals die Dienste einer Detektei hinzugezogen. Diese übernehmen dann das Sammeln von Beweismaterialien, welche wiederum von Anwälten vor Gericht verwendet werden dürfen.

Detekteien fallen unter die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und sind nicht als eigenständige Rechtsinstanz anzusehen. Folglich gelten Detektive als Privatleute und werden vom Gesetz auch so behandelt.


Sie dürfen im Verlauf Ihrer Ermittlungen daher nicht in die Persönlichkeitsrechte oder Intimsphäre der Zielperson eingreifen. Teilweise werden hier aber die Rechte der Person, gegen welche ermittelt wird, gegen die Rechte des Auftraggebers abgewogen.

Sind die Detektive jedoch übereifrig und wahren nicht die Sorgfaltspflicht, können Ermittlungsergebnisse nicht vor Gericht als Beweismaterial verwendet werden. Des Weiteren ist es möglich, Detekteien zivilrechtlich auf Unterlassung und gegebenenfalls auf Schadenersatz zu verklagen.

Wenn die Sorgfaltspflicht aber gewahrt wurde, so sind alle von den Detektiven zusammen getragenen Beweismaterialien in Straf- und Zivilprozessen voll einsetzbar. Nachfolgend werden die verschiedenen Rechtsgebiete, in denen die Detekteien tätig sind, näher erörtert.










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