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Recht, Justiz & Rechtsprechung
Detektive sind vor dem Gesetz wie jede andere Privatperson auch, rechtlich zu belangen. Sprich Sie geniessen keinerlei Sonderrechte, wie beispielsweise Polizisten. Wenn man so will, sollte man nicht das Fernsehen als Recherchequelle für Detektivarbeit nehmen, denn dort wird der Beruf verunglimpft.
Detektive wedeln nicht wie wild mit der Waffe rum. Sie tragen für gewöhnlich gar keine. Nur in Ausnahmefällen sind sie, mit Waffenschein dazu befugt, eine Waffe bei sich zu führen.
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Kurzes Fazit: Für jeden Detektiv gilt Bürgerliches Recht! Die Freiheit des einen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt.
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