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Gerichtsurteile
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Grundlegend kann man diese Urteile in fünf Bereiche einteilen: Arbeitsrecht/Kündigung, berechtigter Einsatz einer Detektei, Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten, Unterhaltsfragen, ebenso wie weitere sonstige themenrelevante Gerichturteile.
Wenn man den Bereich Kostenpunkt ins Auge fasst, muss nun aber auch noch zwischen Gerichtsurteilen aus dem Privat- und dem Wirtschaftsbereich unterschieden werden, denn da gibt es relevante Unterschiede.
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Arbeitsrecht
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Der Arbeitgeber kann, ohne dass der Betriebsrat vorher gefragt werden muss, veranlassen, dass Mitarbeiter von einem Privatdetektiv überwacht werden. (Finanzgericht Hessen, Az. 8 K 3370/88, EFG. 89, S. 576)
Im Falle das ein krankgeschriebener Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber durch einen Detektiv überwacht wird und jenem nachgewiesen wird , dass er die Krankheit tatsächlich nur vorgetäuscht hat, um eine Lohnfortzahlung zu garantieren, können ihm die totalitären Kosten für die Überwachung in Rechnung gestellt werden. Bedingung für eine solch rechtens gestattete Überwachung, muss ein berechtigter Verdacht sein, dass eine Krankheit nur vorgetäuscht wird. (BAG Kassel, Az. 8AZR 5/97)
Einem Arbeitnehmer kann grundsätzlich gekündigt werden, wenn er arbeitsunfähig geschrieben ist, aber dennoch körperlicher Arbeit (Renovierungsarbeiten, etc.) zu persönlichem Zwecke nachgeht. (LAG Rheinland Pfalz, Az. Sa979/99)
Bewirbt sich ein Arbeitnehmer mit gefälschtem Arbeitszeugnis bei einem neuen Arbeitgeber und nimmt dort eine Tätigkeit auf. So ist der Arbeitgeber berechtigt auch noch nach Entlassung, vom Arbeitnehmer die bereits aufgewendeten Vergütungen zurück zu fordern. Ebenso ist der „Betrüger“ dazu verpflichtet den Arbeitnehmeranteil seiner Sozialversicherung zurückzuzahlen! (LAG Köln, Urteil vom 16.06.2000, Az. 11 Sa 1511/99)
Besteht der Tatbestand eine Diebstahls oder Warenverlustes, so ist der Arbeitgeber dazu berechtigt eine Videoüberwachung zu installieren, unter der Bedingung dass der Einsatz, sowie das Einsatzgebiet (nicht die Damen Dusche als Einsatzort wählen, wenn es darum geht, das Kartons voller Waren das Lager auf unerklärliche Weise verlassen haben) der Kameras der Aufklärung dient. (BAG 5 AZR 116/86)
(Quelle: c-o-s.de)
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