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Rechtsgebiete
[...] Detekteien fallen unter die Rechts- ordnung der Bundesrepublik Deutschland und sind nicht als eigenständige Rechtsinstanz anzusehen. Folglich gelten Detektive als Privatleute und werden vom Gesetz auch so behandelt.
Sie dürfen im Verlauf Ihrer Ermittlungen daher nicht in die Persönlichkeitsrechte oder Intimsphäre der Zielperson eingreifen. Teilweise werden hier aber die Rechte der Person, gegen welche ermittelt wird, gegen die Rechte des Auftraggebers [...]
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Arbeitsrecht
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Detekteien stellen in diversen Rechtsgebieten Ihre Dienstleistungen zur Verfügung, so auch im Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht regelt zum einen die Rechtsbeziehungen zwischen den jeweiligen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (das so genannte Individualarbeitsrecht). Ausserdem beschäftigen sich Detekteien mit dem kollektiven Arbeitsrecht, welches sich mit Belangen zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und ihren jeweiligen Vertretungsorgane befasst.
Die Richtlinien der EU und die Gesetze in den jeweiligen EU Staaten sind vor allem die Rechtsquellen des Arbeitsrechtes, obwohl es bisher noch nicht zu einer europaweit gültigen Einigung gekommen ist.
Der Einsatz einer Detektei im Bereich des Arbeitsrechtes variiert. Meistens ist es aber der Fall, dass der Arbeitgeber eine berechtigte Überprüfung im Krankheitsfall des Arbeitnehmers wünscht. Denn leider ist es keine Seltenheit mehr, dass Arbeitnehmer die „Krankenzeit“ nutzen um privaten Gewohnheiten nachzukommen. Sie „machen blau“ oder „Feiern krank“, wie es so schön heisst.
Auch grosse und wirtschaftlich erfolgreiche Unternehmen haben mit Tatbeständen wie Betrug, Diebstahl oder Unterschlagung zu kämpfen. Obgleich es sich hierbei häufig um Bagatelldiebstähle handelt, besteht auch die Möglichkeit grössere Schäden in Kauf nehmen zu müssen, welche ein erhebliches wirtschaftliches Risiko zu Lasten des Unternehmens darstellen.
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